Kostenerstattung der Krankenkassen

Was erstattet meine Krankenversicherung?

Siehe Ablauf zur Kostenerstattung

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland erstattet grundsätzlich nur den Anteil der Kosten, den sie auch bei einer Behandlung in Deutschland übernommen hätte. 

Es gelten folgende Punkte:

  • Zahnbehandlung im EU-Ausland: Da Ungarn ein EU-Mitgliedsstaat ist, können gesetzlich Versicherte dort zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. 
  • Kostenerstattung: Die GKV erstattet die Kosten bis zu dem Betrag, der in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung gezahlt würde. Der Patient muss die Rechnung zunächst selbst begleichen und kann diese dann bei seiner Krankenkasse einreichen. Siehe Ablauf zur Kostenerstattung.
  • Heil- und Kostenplan: Es wird empfohlen, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei der deutschen Krankenkasse einzureichen, um die voraussichtliche Erstattung zu klären. 
  • Zuschüsse: Bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen gibt es feste Zuschüsse, die auch im Ausland gelten. 

Bei einer privaten Krankenversicherung kann die Kostenübernahme umfangreicher sein, hängt jedoch vom individuellen Tarif ab: 

  • Vertragsabhängig: Die Erstattung der Kosten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen des Versicherten. Manche Tarife decken Zahnbehandlungen im Ausland vollständig ab, andere nur anteilig. 
  • Rechnungseinreichung: Auch hier muss die Rechnung üblicherweise selbst bezahlt und anschließend bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. 
  • Voraussetzungen: Es kann erforderlich sein, dass die Behandlung im Ausland medizinisch notwendig ist und dass die Preise der Behandlung angemessen sind. 

Manche gesetzlich Versicherte haben eine Zahnzusatzversicherung, die eventuell weitere Kosten im Ausland abdeckt. Auch hier ist es wichtig, den Leistungsumfang vorab zu prüfen. 

Wichtig: In jedem Fall sollten sich Versicherte vor einer Zahnbehandlung im Ausland genau bei Ihrer Krankenversicherung informieren, um Klarheit über die Kostenübernahme und eventuelle Eigenanteile zu haben. 

Melden Sie sich für eine online
Beratung an!